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Presseberichte Schonfrist endete am 01. Januar 2010 Änderung in der Sportseeschifferscheinverordnung Seit dem 15.08.2005 muss jeder Schiffsführer im Besitz eines gültigen Funkzeugnisses für die an Bord befindlichen Anlagen sein. Es reicht also nicht, wenn ein Crewmitglied ein Funkzeugnis hat. Bei Havarien kann diese neue Rechtslage nicht unerhebliche Schadensersatzforderungen an den Schiffsführer (ohne Zeugnis) nach sich ziehen. Die ursprüngliche vorgesehene Kopplung mit den Sportsee- und Sporthochseeschifferscheinen ist damit vorerst nicht mehr relevant. Da oft darüber Unklarheit besteht, welches Zeugnis für was und wo gültig ist, hier eine Übersicht für die Sportschifffahrt (non SOLAS):
Kurse siehe Veranstaltungen / Kurse
Cospas-Sarsat stellt zum 01.02.2009 die
Notfrequenzen 121,5/243 MHz ein Nautische Warnnachrichten in Nord- und Ostsee jetzt auch
in deutscher Sprache Neuer NAVTEX-Sender am 26.08.2006 in Betrieb genommen
Inmarsat–E–Dienst wird zum 01.12.2006 abgeschaltet! Inmarsat-E wird durch das kostengünstigere Cospas-Sarsat System ersetzt. Die Betreiberfirma Inmarsat Global Limited hat sich bereit erklärt, alle Inmarsat E Epirbs, die bei ihr registriert sind, kostenlos durch Cospas-Sarsat 406 MHz Epirbs mit integriertem GPS der Firma ACR Electronics Inc zu ersetzen. Weitere Infos finden Sie hier: |